Dies ist auch der Wille einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Nach einer aktuellen Umfrage des Bundespresseamtes wollen 85 Prozent der Menschen, dass Sonnenenergie in 20-30 Jahren maßgeblich die Energieversorgung sichern soll. Körnig: „Der Gesetzesentwurf trägt dem keinesfalls Rechnung. Selbst die bescheidenen Ausbauziele der Bundesregierung werden seit zwei Jahren deutlich verfehlt.“ Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden 2015 von den angestrebten 2.500 Megawatt nur 1.400 Megawatt realisiert.

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert unter anderem eine Abschaffung bzw. deutliche Verringerung der finanziellen Belastung solarer Eigen- oder Direktversorgung (EEG-Umlage). Energieversorger und Stadtwerke würden längst Mieter mit preisgünstigen Solartarifen bedienen, wenn Solarstrom vom Dach des Vermieters nicht weiterhin künstlich verteuert werde. Körnig: „Es stinkt zum Himmel, dass Mieter für Solarstrom vom eigenen Hausdach mit sechs Cent je Kilowattstunde zur Kasse gebeten werden, während die größten Energieverbraucher in der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden.“

Körnig warnt zudem deutlich davor, den Fördermechanismus von Photovoltaikanlagen generell auf ein Ausschreibungsverfahren umzustellen. Um eine breite Akteursstruktur und Akzeptanz der Energiewende zu sichern, müssen Ausschreibungen auf große Solarparks begrenzt bleiben. Anders als bei ebenerdigen Solarparks würden Förder-Auktionen von Solarstromanlagen auf Dächern scheitern, so die übereinstimmende Auffassung der meisten Energie- und Finanzexperten. Dies liegt an den deutlich komplexeren, heterogeneren und kleinteiligeren Projekt- und Investorenstrukturen, Finanzierungs- und Planungsprozessen.

Die Erzeugungskosten von Solarstrom sind in den letzten Jahren deutlich gefallen. In der jüngsten Ausschreibungsrunde lag der durchschnittliche Gebotspreis für Solarstrom aus großen Solarparks bei nur noch 7,5 Cent je Kilowattstunde.

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